Tarif­zusammensetzung

Tarif­zusammensetzung

Tarifbildung

Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben die Verkehrsunternehmen und nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich das Tarifgestaltungsrecht.

Im VRR haben die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen (also auch die Vestische) diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen. Diese hat unter Einbindung der Verkehrsunternehmen und der kommunalen Aufgabenträger – das sind die kreisfreien Städte (z. B. die Stadt Bottrop), einige kreisangehörigen Städte und die Kreise (z. B. Kreis Recklinghausen) im VRR-Gebiet – einen einheitlichen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Die Entscheidung über die Preisgestaltung wird von den politischen Fraktionen und dem Verwaltungsrat der VRR AöR, den Vertretern der Städte, der Kreise sowie der Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet, getroffen. Damit die Fahrpreise nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt: Bevor eine Preiserhöhung tatsächlich in Kraft treten kann, muss diese formal von der zuständigen Bezirksregierung als Einrichtung des Landes NRW genehmigt werden.

Tarifsystem

Wabenkarte des Bedienungsgebiets der Vestischen

Das Preissystem des VRR resultiert aus der Einteilung des Verbundraumes, der sich aus den drei Elementen Tarifgebiet, Waben und Kurzstrecken zusammensetzt. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel das Gebiet einer Stadt oder mehrerer kleiner Städte und Gemeinden. Jedes Tarifgebiet wiederum setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen, die in Ihrer Fläche in der Regel einem Stadtteil oder einer kleinen Gemeinde entsprechen. Das Angebot wird durch eine Kurzstrecke für den Nahbereich ergänzt.

Bei der Preisermittlung für eine einzelne Fahrt innerhalb des VRR greift das Preisstufensystem anhand von Quelle-Ziel-Relationen. Hierbei spielen beispielsweise gefahrene Kilometer keine direkte Rolle.

Tarif­bestimmungen

Im VRR sind alle tariflichen Regelungen im Handbuch für Tarif und Vertrieb festgehalten. Die Tarifbestimmungen, in denen das Tarifsystem und die zugehörigen Tickets im VRR-Gebiet detailliert beschrieben werden, befinden sich im Teil B des Handbuchs für Tarif und Vertrieb.

Auf der VRR Website finden Sie Tarifbestimmungen, sowie für einen schnellen Überblick zum VRR-Tarif die Broschüre Der Tarif im Überblick.

Weitere Inhalte des Handbuchs für Tarif und Vertrieb sind beispielsweise Abo- und Beförderungsbedingungen, sowie Übergangstarife zu Nachbarverbünden.