SozialTicket
SozialTicket

Mit dem SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis an Ihrem Wohnort mobil. Nutzen Sie für Ihre täglichen Erledigungen in Ihrem Geltungsbereich rund um die Uhr alle
- Linienbusse,
- S-Bahnen,
- RB- und RE-Linien,
- sowie Straßen- und U-Bahnen.
Zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise
- EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- EmpfängerInnen von Sozialhilfe (SGB XII)
- EmpfängerInnen von Wohngeld nach WoGG
- Leistungsberechtigte nach SGB VIII
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt oder bei den Jobcentern oder Argen. Dort sollten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis erhalten.
- nur TicketinhaberInnen (Berechtigtenausweis, persönliches Ticket und Lichtbildausweis mitführen)
Im Geltungsbereich dürfen
- montags bis freitags nach 19 Uhr
- ganztägig an Wochenenden
- gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.
bis zu drei Kindern unter 15 Jahren mitfahren.
Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder dem Taxi fahren. Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.
Alle Infos zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier.
erhältlich in zwei Geltungsbereichen:
- Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A
- Kreise: kreisweite Gültigkeit
Das SozialTicket besteht aus einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und einer Monatswertmarke, die Sie bei uns erhalten.
Bei der Vestischen erhalten Sie auch eine Chipkarte. Damit ersparen Sie sich den monatlichen Wertmarkenkauf.
Außerdem ist ein Lichtbildausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis) zur eindeutigen Identifikation nötig.
39,35 Euro
Recklinghausen
Hier finden Sie alle Infos zum SozialTicket für den Kreis Recklinghausen.
Infos Recklinghausen
Bottrop
Hier finden Sie alle Informationen zum SozialTicket für die Stadt Bottrop.
Infos Bottrop
Gladbeck
Hier finden Sie alle Infos zum SozialTicket für die Stadt Gladbeck.
Infos Gladbeck