Mitnahme-Verbot von Elektro-Tretrollern

Mitnahme-Verbot von Elektro-Tretrollern

Sicherheit geht vor: Ab Montag, 1. April 2024, dürfen Elektro-Tretroller (oft auch „E-Scooter“ genannt) in den Bussen der Vestischen nicht mehr mitgenommen werden. Die Vestische folgt damit einer aktuellen Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – wie alle Partnerunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), die sich im Sinne der Fahrgäste auf eine einheitliche Regelung geeinigt haben.

Grund für das Verbot ist der oftmals niedrige Sicherheitsstandard der Lithium-Ionen-Akkus, die zudem exponiert verbaut und damit anfällig für Beschädigungen sind. Defekte Akku-Zellen können eine enorme Hitze entwickeln, die oft erst Stunden nach einer Beschädigung – beispielsweise bei einem Sturz – zu einem plötzlich auftretenden Brand führt. Dieser kann und sollte nur von der Feuerwehr gelöscht werden, da unmittelbar nach dem Ausbruch giftige Gase austreten und eine Verpuffung entstehen kann.

„Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, denn wir wissen, dass Elektro-Tretroller eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV sein können“, sagt Vestische-Geschäftsführer Martin Schmidt. „Aber die Sicherheit von Fahrgästen und Personal geht vor.“

Von diesem Verbot nicht betroffen sind E-Bikes sowie Elektro-Rollstühle und die für den ÖPNV zugelassenen Aufsitz-Elektromobile, die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden und häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Denn deren Akkus erfüllen die höheren Sicherheitsanforderungen.