Vestische begrüßt Bußgeld für Maskenverweigerer

Vestische begrüßt Bußgeld für Maskenverweigerer

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst hat angekündigt, Maskenverweigerer im ÖPNV zukünftig mit einem Bußgeld von 150 Euro zu bestrafen. Die Vestische begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich.

Mit der Entwicklung der Corona-Fallzahlen und der öffentlichen Auseinandersetzung über die sogenannte zweite Welle ebbt auch die Diskussion über die Maskenpflicht und deren Einhaltung nicht ab. Nun hat Landesverkehrsminister Hendrik Wüst eine unmissverständliche Warnung ausgesprochen. Schon beim ersten Verstoß solle ein sofortiges Bußgeld fällig werden. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt werde, „muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen“, sagt Wüst. Eine deutliche Verschärfung der Regeln, die die Vestische sehr begrüßt. „Das ist das von den Verkehrsunternehmen erhoffte Signal aus der Politik“, erklärt Geschäftsführer Martin Schmidt. „Ebenso hoffen wir auf eine praktikable Lösung in Form einer klaren Handlungsanweisung aus dem Ministerium.“

Der Verkehrsbetrieb aus Herten hat die Situation in seinen Bussen kontinuierlich und kritisch beobachtet und sich mit dem Thema Maskenpflicht seit deren Einführung intensiv beschäftigt – leider: beschäftigen müssen. Schließlich sollte das Tragen einer Maske insbesondere im ÖPNV, der explizit vom Abstandsgebot ausgenommen ist, doch eine Selbstverständlichkeit sein. Bisher liegen der Vestischen rund 130 Beschwerden wegen Nichteinhaltens der Maskenpflicht in den Bussen vor. Der überwiegende Teil der Fahrgäste hält sich an die Vorschrift. Doch natürlich ist jeder einzelne Maskenverweigerer einer zu viel, weil er nicht nur Unbehagen auslöst, sondern die Gesundheit aller anderen im Bus gefährdet.

Die Vestische hatte deshalb ohnehin geplant, den Umgang mit Fahrgästen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung nutzen, zu verschärfen, und setzt dies auch um. Wer keine Maske trägt, muss den Bus verlassen. Ihre rund 750 angestellten Fahrer*innen sowie das Personal der Fremdunternehmer wird die Vestische noch einmal explizit darauf hinweisen, dass sie das Hausrecht haben und es bei Maskenverweigerern ab Montag, 10. August, auch rigoros und notfalls mithilfe der Polizei durchsetzen. Diese Verschärfung kann unter Umständen zu Verzögerungen im Linienverlauf führen. Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, nimmt demnach zudem in Kauf, dass sich die Busse der Vestischen und alle anderen Fahrgäste verspäten.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen oder können, sind von der Maskenpflicht befreit. Allerdings verlangt die Vestische dazu ein ärztliches Attest oder einen amtlichen Nachweis. Wer Sonderrechte für sich beansprucht und eine rechtlich verbindliche Vorgabe nicht befolgen will, muss glaubhaft machen, dass bei ihm die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Rechtsnorm tatsächlich vorliegen. So erhält ein Fahrgast mit Schwerbehinderung eine Freifahrt im Bus auch erst dann, wenn ihm nach einer Gesundheitsprüfung amtlich bescheinigt worden ist, dass er einen Anspruch darauf und er eine Wertmarke erworben hat.

Eine Maske zu tragen als Geste gegenseitiger Rücksichtnahme wird angesichts des Schulbeginns am Mittwoch, 12. August, noch wichtiger. Mit der Aufnahme des Unterrichts nach den Sommerferien ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen die Linien der Vestischen nutzen. „Wir bereiten uns seit vielen Wochen intensiv auf den Schulstart vor, um die Beförderung der Kinder und Jugendlichen der aktuellen Lage angemessen zu gewährleisten“, erläutert Prokurist Holger Becker, der bei der Vestischen verantwortlich für Angebot und Kundenmanagement ist. „So haben wir frühzeitig die Schuldezernate angeschrieben, um die Bedürfnisse der mehr als 200 Schulen abzufragen, und eine zeitliche Staffelung von Unterrichtsbeginn und -ende empfohlen.“

Allerdings stehen momentan sowohl die Vestische, als auch die Schulen selbst vor der Ungewissheit, wie Unterrichtsalltag und Schülerströme konkret aussehen werden. Aufgrund betrieblicher Prozesse benötigt die Vestische bei der Planung des Einsatzwagenverkehrs einen zeitlichen Vorlauf von bis zu zwei Wochen, weshalb das Unternehmen erst einmal nicht auf alle Sonderwünsche von Schulen eingehen kann. Zum Beginn des neuen Schuljahrs werden aber alle einsatzfähigen Busse auf den Straßen sein. Außerdem plant der Nahverkehrsbetrieb, kurzfristig Fahrzeugkontingente bei Fremdunternehmen anzumieten.

Die Vestische war bereits am 23. April wieder zum Regelbetrieb zurückgekehrt – inklusive vollständigem Schülerverkehr mit Einsatzwagen, um den Fahrgästen die größtmögliche Kapazität zur Verfügung zu stellen.